Beauftragtentätigkeit
Sie haben noch keinen Betriebsbeauftragten oder benötigen Unterstützung, um die häufig wechselnden Auflagen und Gesetze schnellstmöglich umzusetzen?
Behörden und Ämter fordern für Ihr Unternehmen Betriebsbeauftragte und es rechnet sich nicht, Personal für diesen Bereich zu qualifizieren oder einzustellen?
Sie möchten im Unternehmen ein Qualitäts- oder Umweltmanagementsystem einführen und konzentrieren sich lieber auf Ihr Kerngeschäft?
Wir helfen Ihnen gern durch die Stellung externer Betriebsbeauftragten für die Bereiche:
- Qualitätsmanagement (QMB)
- Umweltmanagement (UMB)
- Gewässerschutz
- Immissionsschutz
- Abfall
- Umweltschutz
Die immer aktuell geschulten Fachbeauftragten werden als externe Beauftragte für Ihr Unternehmen eingesetzt, damit Sie die Einhaltung der geforderten Auflagen und Gesetze sicher, aktuell und wirtschaftlich erfüllen. Diese Information soll Ihnen eine Kurzübersicht über die Rechtsgrundlage und die damit verbundenen „straf- und haftungsrechtlichen Fragen für Beauftragte“ ermöglichen.
Wer ist der Betreiber einer Anlage?
Betreiber ist, wer die Sachherrschaft in der Anlage ausübt. Dies können die juristischen Personen oder Organe wie Vorstand, Geschäftsführung oder verantwortliche Ange-stellte sein. Diese Organe sind zur Einhaltung aller einschlägigen, gesetzlichen und behördlichen Vorgaben verpflichtet. Aber nicht nur das Haftungs- und Strafrecht sollte den Anlagenbetreiber zur Einhaltung der Rechtsvorschriften verpflichten, auch die Abwendung von Imageschaden eines Unternehmens oder einer der verantwortlichen Person ist für ein Unternehmen wichtiger den je.
Welche Aufgabe hat der Betriebsbeauftragte?
Der Umweltbeauftragte ist Bindeglied in einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Betreiber und Behörde. Er soll den Willen des Betreibers zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen und sonstiger Gefahren verwirk-lichen. Dazu muss der Betriebsbeauftragte kontrollieren, ob die organisatorischen und technischen Voraus-setzungen vorliegen, um Mängel rechtzeitig aufzudecken, damit diese fachkundig behoben werden können. Der Beauftragte soll den Betreiber in seiner Verantwortung für eine umweltgerechte Betriebsweise unterstützen und beraten. Der Beauftragte ist dabei Teil des betrieblichen Selbstüberwachungssystems und fachkundiger Berater der Unternehmensleitung und der Betriebsangehörigen. Dabei nennt der Beauftragte die sachlichen Erfordernisse, damit der Betreiber die notwendigen Entscheidungen treffen kann. Der Anlagenbetreiber ist auskunftspflichtig gegenüber den Behörden; er kann jedoch Fachleute beauftragen, die für ihn die erforderlichen Auskünfte erteilen.
Wen darf der Anlagenbetreiber als Betriebsbeauftragten bestellen?
Der Betreiber darf nur einen Betriebsbeauftragten bestellen, der die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Fachkunde besitzt. Dieser muss regelmäßig mit Fortbildungen und Seminaren sein Fachwissen erneuern und auffrischen, damit seine Qualifikation nicht verfällt. Die Behörden können den Nachweis verlangen. Bei Störfallermittlungen überprüft der Staatsanwalt den aktuellen Fachkundenachweis der Betriebsbeauftragten. Der Betreiber muss die Zahl der jeweiligen Beauftragten so bemessen, dass eine sachgemäße Erfüllung der Aufgaben gewährleistet ist. Der Aufgabenbereich des Beauftragten ist vom Betreiber schriftlich festzulegen und bei der zuständigen Behörde bekannt zu geben. Der Beauftragte hat dabei eine Beratungs-, Initiativ-, Kontroll- und Aufklärungsfunktion.
Was erwartet die Behörde vom Betriebsbeauftragten?
Der Betriebsbeauftragte soll auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Behörden hinwirken.
Er muss:
- Die Betriebsangehörigen über schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren aufklären.
- Einrichtungen und Maßnahmen zur Verhinderung von Umweltschädigungen prüfen.
- Angestellte über die Pflichten aus dem Gesetz einschließlich der Folgen von Pflichtverletzungen aufklären.
- Auf die Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Verfahren, Erzeugnisse und Produktionen sowie auf Verbesserung der Anlagensicherheit hinwirken.
- Zur umweltverträglichen Umsetzung der Verfahren und Erzeugnisse beraten.
- Dem Betreiber mindestens jährlich über die in seinem Aufgabenbereich getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen berichten.
- Regelmäßig die Betriebsstätten auf umweltrelevante Mängel kontrollieren und überprüfen.
- Vorschläge zur Beseitigung von festgestellten Mängeln der Geschäftsführung unterbreiten.
Welche Aufgaben hat der Immissionsschutz-Beauftragte?
Das Aufgabenfeld des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz ist im § 54 BImSchG beschrieben und umfasst:
- Beratung des Betreibers
- Schulung der Betriebsangehörigen
- Kontaktstelle zu Behörden
- Aufklärung der Betriebsangehörigen
- Hinweise auf Verbesserungen
- Mitteilung festgestellter Mängel
- Jahresbericht an Betreiber
- Überwachung der Einhaltung von Vorschriften
- Abwicklung von Genehmigungsverfahren
- Betreuung von Gutachten und Messungen
- Kontrolle der Betriebsstätten
Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz muss dabei die Fachkunde nach §53 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nachweislich besitzen und diese regelmäßig durch Fortbildungen auffrischen. Er ist bei der zuständigen Behörde nach (§55 BImSchG) als Beauftragter anzuzeigen.
Stets sollte er einen aktuellen Überblick aller aktuellen Gesetzestexte der BImSchG und der TA-Luft haben, welche für den Betrieb der Anlage erforderlich sind. Der Immissionsschutzbeauftragte sollte ferner ein technisches Studium oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, die es ihm ermöglichen, die Verfahrenstechnik der Anlage und den sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Was macht der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz?
Der Aufgabenkatalog des Gewässerschutzbeauftragten ist im § 21b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt. Er übernimmt dabei Kontrollaufgaben zur Überwachung und Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen. Dabei soll er auf geeignete Abwasserbehandlungsverfahren, geringen Abwasseranfall und eine umweltfreundliche Produktion hinwirken. Auch der Gewässerschutzbeauftragte hat eine jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Betreiber. Dokumentationsaufgaben gehören ebenso zu seinem Aufgabengebiet. Dabei sollte er eine regelmäßige Kontrolle der Abwasseranlagen und Messungen durchführen und die Ergebnisse und Aufzeichnungen interpretieren und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen einleiten. Der Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz muss die Fachkunde nach §§ 21 a-f und 19 g und i des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) nachweislich besitzen und diese regelmäßig durch Fortbilden aktualisieren. Dabei muss er eine fachspezifische Ausbildung oder Studium besitzen und sich in allen wasserrechtlichen Fragen und dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auskennen, welche auf das Unternehmen zutreffen.
Weitere Kenntnisse in den folgenden Gebieten sind ebenso erforderlich:
- Abwasserbehandlung
- Abwasserreinigung
- Einleitung von Abwasser
- Abwasserabgabenrecht
- Genehmigungsverfahren
- Verwaltungsrechtliche Regelungen
- Verhalten bei Störfällen
Was macht der Betriebsbeauftragte für Abfall?
Die Aufgaben des Abfallbeauftragten werden im § 55 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechtgesetzes (KrW-/AbfG) benannt. Er berät den Betreiber und die Betriebsangehör-igen in allen Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Seine Hauptaufgaben sind:
- Den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen.
- Die Einhaltung der Vorschriften dieser Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen an der Betriebsstätte zu überwachen.
- Festgestellte Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel dem Betreiber unterbreiten und deren Umsetzung begleiten.
- Die Betriebsangehörigen über mögliche Auswirkungen der Abfälle und geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen aufklären.
- Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 des BImSchG durch umweltfreundliche und abfallreduzierende Verfahren zu fördern sowie deren umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung zu überwachen.
- Dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen erstatten.
Laut § 54 KrW-/AbfG sind folgende Betreiber zur Bestellung eines Betriebsbeauftragten verpflichtet:
- Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG
- Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung und / oder zur Verwertung anfallen.
- Betreiber ortsfester Sortieranlagen
- Betreiber ortsfester Verwertungsanlagen
- Betreiber von Abfallbeseitigungsanlagen, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
- Abfallbesitzer nach Rücknahme (§ 26 KrW-AbfG)
Der Betriebsbeauftragte für Abfall muss die Fachkunde im Sinne §§ 54-55 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes nachweislich besitzen.
Was macht der Betriebsbeauftragte für Umwelt?
Der Umweltschutzbeauftragte ist für alle Themengebiete des Umweltschutzes im Betrieb zuständig. Er muss den Nachweis zur Fachkunde für die Bereiche Immissions- und Gewässerschutz sowie Abfall nachweislich besitzen. Betriebsbeauftragte im Umweltschutz haben die Aufgaben im Sinne einer betrieblichen Eigenüberwachung und dienen einer Stärkung der betrieblichen Eigenverantwortung.
Er kann folgende Aufgaben nach § 54 BlmSchG, § 21 WHG und § 55 KrW-/AbfG für Sie in Ihrem Unternehmen wahrnehmen:
- Beratung des Unternehmens (Betreiber), der nachgeordneten Führungskräfte sowie der Mitarbeiter in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
- Begleitung umweltschutzrechtlicher Genehmigungen
- Schulung der Mitarbeiter
- Aufklären der Betriebsangehörigen über die von den Anlagen oder Abfällen ausgehenden Gefahren oder Beeinträchtigungen für die Umwelt
- Auf Einhaltung der aktuellen Vorschriften achten
- Erarbeiten von Umweltschutzkonzepten
- Hinwirken auf Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Wasserreduzierung und Abwärmenutzung
- Überwachung der Anlagen und Betriebsstätten
- Überwachung der Abfälle bis zu ihrer Beseitigung bzw. Verwertung
- Veranlassen von Analysen, Proben, Immissions- und Emissionsmessungen
- Durchführen von Umweltbetriebsprüfungen
Um Umweltbetriebsprüfungen fachgerecht durchführen zu dürfen, ist die Zulassung zum Umweltbetriebsprüfer erforderlich, welcher die Fortbildungen zum Betriebs-beauftragten für Abfall, Immissions- und Gewässerschutz sowie die Zulassung als Umweltauditor voraussetzt. Unser Fachpersonal ist qualifiziert, um Betriebsprüfungen in Ihrem Unternehmen fachgerecht durchführen zu dürfen.
Gerne beraten wir Sie, wie wir Sie unterstützen können.
Was macht der Qualitätsmanagement-Beauftragte (QMB)?
Ein Qualitätsmanagementsystem ist heute in vielen Bereichen der Wirtschaft und Dienstleistungsbetrieben ein fester Bestandteil im Unternehmen und wird zukünftig für alle Unternehmen zum Standard der Technik sein. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) greifen dabei gerne auf externe Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB) zurück. Sie verfügen bereits über Erfahrung im QM-Bereich, sind personalkostenneutral und darauf spezialisiert, Unternehmen zu helfen, ein QM-System einzuführen und es auf Dauer profitabel einzusetzen.
Der externe QMB erlaubt es dem Unternehmen, sein Fachwissen zugunsten des Betriebes zu nutzen und es für den Betrieb einzusetzen. Hierdurch kann sich das Personal und die Geschäftsleitung auf ihr Kerngeschäft konzent-rieren.
Die Aufgabengebiete des QMB´s sind unter anderem:
- Analyse der innerbetrieblichen Abläufe
- Mitarbeiterschulungen zur Anwendung von Dokumenten und der Anwendung von Qualitätstechniken
- Aufbau, Einführung und Betreuung eines QM-Systems
- Verfassung von Verfahrens- und Betriebsanweisungen
- Erstellung des Qualitätsmanagementhandbuches QMH
- Betreuung und Aktualisierung der erforderlichen Gesamtdokumentation, Nachweise und Formulare
- Beratung zu öffentlichen Fördermitteln
- Durchführen von internen Audits
- Durchführung von Schulungen
- Vorbereitung auf Zertifizierung, Akkreditierung oder Überwachungsaudit
- Empfehlungen von Korrekturmaßnahmen
- Erstellung von Qualitätsberichten zum Management Review
- Aufnahme und Auswertung von Reklamationen mit Aussagen zur Prozessoptimierung.
Von der Ingenieurbüro Mayr GmbH extern eingesetzten Qualitätsmanagementbeauftragte besitzen die Zulassung als QM-Fachkraft, QM-Beauftragter und QM-Auditor, damit alle von der Norm geforderten Auflagen in Ihrem Unternehmen erfüllt werden können und Ihr Qualitätsmanagementsystem reibungslos aufgebaut, zertifiziert und profitabel geführt wird.
Wir unterstützen Sie bei der Einführung der QM-Systeme:
- DIN EN ISO 9001 (für Industrie und Dienstleistungsunternehmen)
- DIN EN ISO/IEC 17025 (für Prüf- und Kalibrierlaboratorien)
- DIN EN ISO 15189 (für Medizinische Laboratorien)
Was macht der Umweltmanagement-Beauftragte (UMB)?
Der Umweltmanagementbeauftragte (UMB) hat vergleichbare Aufgaben für die Umwelt wie der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMH) für die Qualität eines Unternehmens.
Er trägt die Verantwortung für die operative Umsetzung des Umweltmanagementsystems (UMS) im Betrieb. Als Umweltmanagement bezeichnet man alle Aktivitäten und Maßnahmen eines Unternehmens, die Umweltpolitik und Firmenziele umzusetzen, um die umweltbezogenen Leistungen kontinuierlich zu verbessern. Das UMS umfasst dabei die Planung, Lenkung, Sicherung und Verbesserung unter dem Einsatz der entsprechenden Ressourcen wie Infrastruktur und Equipment. Die gängigsten UMS sind die europäische EMAS-Verordnung und die internationale DIN EN ISO 14001.
Der Umweltmanagement-Beauftragte hat unter anderem die Aufgaben:
- Erarbeitung und Fortführung der Umweltdokumentation des Umweltmanagementsystems
- Analyse der innerbetrieblichen Abläufe hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials für die Umwelt
- Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen
- Durchführung von internen Audits und Umweltbetriebsprüfungen
- Durchführung von Schulungs- und Informationsmaßnahmen zu umweltrelevanten Themen
- Darauf hinwirken, dass die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten und umgesetzt werden
- Regelmäßigen Kontakt zu den Behörden halten
- Verfügungen, Auflagen und sonstige Anweisungen der zuständigen Behörden dem jeweils betroffenen Verantwortlichen mitzuteilen und auf deren Einhaltung hinzuwirken
- Verbesserungsvorschläge im Umweltbereich prüfen und deren fachgerechte Umsetzung überwachen
- Vorbereitung des Unternehmens auf Zertifizierung oder Validierung
- Jährliche Erstellung eines Umweltberichtes für Führungskräfte und Geschäftsleitung
Die von der Ingenieurbüro Mayr GmbH eingesetzten Umweltmanagementbeauftragten besitzen die Ausbildung und Kompetenz als Umwelt-Auditor und Umweltbetriebsprüfer, nach DIN EN ISO 14001 und EMAS.
Was kostet die Beauftragung eines externen Betriebsbeauftragten?
Die Kosten für die Beauftragung eines externen Betriebsbeauftragten richten sich nach der Größe und dem damit verbundenen Aufgabenbereich des Betriebes. Durch eine Bündelung der Betriebsbeauftragtentätigkeit entstehen immer Synergien, welche kostensparend genutzt werden sollten.
Durch die Qualifizierung und Freistellung von festangestellten Mitarbeitern sind die innerbetrieblichen Kosten fast immer so hoch, dass eine externe Beauftragung kostengünstiger ist.
Das hierfür extern eingesetzte Fachpersonal ist dabei immer aktuell geschult und auch bei umweltrelevanten Gesetzen und Forderungen auf dem neusten Stand. Die Nachweisdokumente und Zertifikate stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie vor Ort in einem ausführlichen Gespräch, welche Forderungen Ihr Unternehmen erfüllen muss und wie unsere Beauftragten sie dabei bestmöglich unterstützen können.